C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrecht 1. Alle analogen Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das einmalige, nicht ausschließliche Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender. Die Fotos oder digitalen Daten werden von Picture & Publicity nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort zurückzugeben bzw. zu löschen. Die vertraglichen eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt. 2. Sollten bei der Lieferung digitalen Materials Mängel in der Bildqualität auftreten, hat der Kunde Anspruch auf erneute Lieferung. Können die Mängel dadurch nicht beseitigt werden, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall außer bei Vorliegen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 3. In sonstigen Fällen haftet Picture & Publicity bei einfacher Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In allen Haftungsfällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt, sofern nicht Vorsatz vorliegt 4. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig. 5. Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Dia-Duplizierungen und die Fertigung von Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er dupliziert hat oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat. 6. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen. Sofern eine Verwendung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten in nicht redaktionellem Bereich, insbesondere im Bereich der Werbung beabsichtigt ist, hat der Kunde selbst die Einwilligung der auf den Fotos abgebildeten Personen zur Veröffentlichung Ihres Bildes einzuholen. 7. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an. 8. Das Versandrisiko für die Rücksendung von analogem Bildmaterial trägt der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichtet diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung an Picture & Publicity durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet, etwaige Verwaltungskosten unsererseits gehen zu Lasten des Bestellers. D. Urheberrecht/ Belegexemplar 1. Wir verlangen unter Hinweis auf § 13UehG ausdrücklich einen Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Verwender hat die Bildagentur von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. 2. Ziffer 1 gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde. 3. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes. 4. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gem. § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken. E. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz 1. Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unserer Bilder und/oder digitalen Materials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte sowie unberechtigter Fertigstellung von Diaduplizierungen und Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte (vgl. C1,2 und 3) wird vorbehaltlich der Geltendmachung weitern Schadensersatzes ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen des vereinbarten oder üblichen Nutzungshonorar fällig, wobei das ggf. zu ermittelnde übliche Nutzungshonorar anhand der gültigen Honorarrichtlinien des MFM zu ermitteln ist.
2. Unterbleibt der Urhebervermerk, so haben wir Anspruch auch eine Zuschlag in Höhe von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten. 3. Für beschädigte oder nicht zurückgegebene analoge Bildvorlagen ist Schadensersatz zu Leisten. Die jeweiligen Beträge der Staffelung pro Bild gelten als vereinbart, ohne dass Picture & Publicity die Höhe des Schadens im Einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten wie folgt: Bei leichter Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt € 150, bei starker Beschädigung, die eine beschränkte Weiterverwendung erlaubt € 310 und bei Verlust/Zerstörung € 510. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben uns weitgehende Schadensersatzansprüche und Blockierungskosten (bis zur Höhe des Schadensersatzes) für den Fall des Verlustes/Zerstörung vorbehalten. Uns vom Schadensersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate werden nicht akzeptiert. 4. Werden als verloren gemeldete und berechnete Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so vergüten wir ein Drittel des Schadenersatzes. F. Zahlungsbedingungen, Gerichtstand, Sonstiges
1. Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb 30 Tagen zahlbar. 2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit diese Vollkaufleute sind, ausschließlich Hamburg. 3. Auch bei Lieferung ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart. 4. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
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